BRS-Geschäftsbericht Tätigkeiten 2023/24

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BRS-Leitbild | (c)Grafik: Reichert - Design

Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. vertritt 220 Mitgliedsunternehmen. Diese sind verschiedenen Mitgliedergruppen zugeordnet (Milchrind, Doppelnutzungsrind, Fleischrind, Leistungs- und Qualitätsprüfung und Schwein). Eine Außerordentliche Mitgliedschaft können mit der Landwirtschaft verbundene Unternehmen aus der vor- und nachgelagerten Branche erwerben. Somit sind ein branchenübergreifender Austausch und eine im Sinne der Landwirte erfolgreiche Netzwerkarbeit garantiert.

Alle Mitglieder eint das Ziel, die deutsche Tierzucht und Tierhaltung zu erhalten und zu fördern. Die Gründe liegen auf der Hand:

  • eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung ist derzeit ohne Tierhaltung nicht möglich,
  • der landwirtschaftliche Produktionswert betrug 2023 nach erster Schätzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) rund 76,3 Milliarden Euro (darunter pflanzliche Produktion 37,3 Milliarden Euro und tierische Produktion 35,3 Milliarden Euro),
  • die Landwirtschaft ist als Rohstofflieferant die Schlüsselbranche im Agribusiness, das mit rd. 300 Milliarden Euro 8,5 Prozent der volkswirtschaftlichen Bruttowertschöpfung erwirtschaftet und rd. 5,3 Millionen Personen Arbeit bietet (11,6 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland)

 

Als Fachverband liegt der Schwerpunkt der BRS-Arbeit in

  • der Erarbeitung von Regeln und Grundsätzen, die ein einheitliches Vorgehen erfordern,
  • die gemeinsame Vertretung gegenüber der Politik, den Behörden und sonstigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene,
  • die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft,
  • die Unterstützung von Forschungsvorhaben auf allen Gebieten der Tierzucht und Tierhaltung
  • und die Förderung der Qualität der tierischen Erzeugung.

BRS-Leitbild: Mitglieder gestalten | (c)Grafik: Reichert - Design

 

Die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt in acht verschiedenen Fachbereichen, die hierbei von Experten aus den Mitgliedsunternehmen unterstützt werden. Jedes Jahr kommen neue Aufgaben hinzu oder es verschieben sich die Arbeitsschwerpunkte. Mit diesem Geschäftsbericht legen wir den Fokus auf Themen, die uns seit der letzten Mitgliederversammlung im April 2023 besonders beschäftigt haben oder derzeit beschäftigen.


BRS-Leitbild: Impulsgeber für Neuerungen und Veränderungen | (c)Grafik: Reichert - Design

Wir nutzen die Gelegenheit auch, um uns bei allen Mitgliedern und den Redaktionen unserer Verbandszeitschriften sowie den Fachexperten in den Ministerien, Kammern sowie den zahlreichen anderen Fachverbänden des Vieh- und Fleischsektors zu bedanken, die uns kritisch, konstruktiv begleiten, Impulse und Anregungen in unsere Arbeit einbringen und damit wichtige Erfolgsfaktoren unserer Arbeit sind.

Dieser Dank richtet sich auch an unser Büro in Brüssel und die zahlreichen Verbände, bei denen der BRS Mitglied ist und seine Sicht der Dinge in die Diskussion einbringen kann.


Wettbewerbsverzerrende politische Rahmenbedingungen greifen in den Markt ein und führen zu Betriebsaufgaben

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, ging die Zahl der viehhaltenden Betriebe zwischen 2020 (rund 168.800 Betriebe) und 2023 um etwa vier Prozent (7.100 Betriebe) zurück. Im Jahr 2023 hielten damit 63 Prozent der insgesamt rund 255.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland Vieh – der Anteil der viehhaltenden Betriebe blieb damit im Vergleich zum Jahr 2020 (64 Prozent) nahezu konstant.


Rinder: Weniger Betriebe, aber mehr Tiere pro Betrieb

GB Rind

Unter den viehhaltenden Betrieben war die Rinderhaltung am weitesten verbreitet. In insgesamt 100.700 Betrieben (62 Prozent aller Betriebe mit Viehhaltung) wurden zum Stichtag 1. März 2023 zusammen 10,9 Millionen Rinder gehalten. Im Zeitraum 2020 bis 2023 gingen die Zahl der rinderhaltenden Betriebe um 7 Prozent (-7 300 Betriebe) und die Rinderbestände um 4 Prozent (-423.760 Tiere) zurück. Die durchschnittliche Größe einer Rinderhaltung stieg dabei von 104 auf 108 Tiere pro Betrieb. Die Zahl der Milchviehbetriebe sank von 2020 bis 2023 um 14 Prozent auf 46.600 Betriebe mit 3,8 Millionen Milchkühen (-4 Prozent). Die durchschnittliche Zahl der Milchkühe pro Betrieb stieg dadurch von 72 auf 81 Tiere. Die meisten Rinder in Deutschland werden nach wie vor in Bayern gehalten. Mehr als ein Viertel (26 Prozent) des Gesamtbestandes stehen in bayerischen Betrieben. Dicht darauf folgt Niedersachsen mit gut einem Fünftel (22 Prozent) des Rinderbestandes.


Schweine: Bestand innerhalb von drei Jahren um 15 Prozent gesunken

27 600 Betriebe in Deutschland hielten zum 1. März 2023 insgesamt 22,4 Millionen Schweine. Drei Jahre zuvor waren es noch 31 900 Betriebe mit 26,3 Millionen Schweinen. Innerhalb von drei Jahren ging die Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung damit um 4 300 oder 13 Prozent zurück. Der Schweinebestand verringerte sich von 2020 bis 2023 um 15 Prozent oder 3,9 Millionen Tiere, die durchschnittliche Zahl der Tiere pro Betrieb sank von 826 auf 810 Tiere. Deutlich mehr als die Hälfte (62 Prozent) aller Schweine in Deutschland wird in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gehalten.

GB Schwein

Erklärtes politisches Ziel: Bestandsabbau

Zitatgrafik Dr. Nora Hammer zur BRS-Stellungnahme "Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Verbrauchertäuschung mit dem Potenzial, eine Branche zu zerschlagen"

Die meisten Tierhalter stehen höheren Tierschutzstandards offen gegenüber. Mit der Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sowie der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes schießt das Bundeslandwirtschaftsministerium deutlich über das Ziel hinaus.

 

Mit der Umbauförderung sollen nur Betriebe der Haltungsstufen 3 bis 5 und damit ein verschwindend geringer Fleischmarktanteil gefördert werden. Ein Großteil der in den Haltungsstufen eins und zwei wirtschaftenden Betriebe wird, durch die hohen Auflagen von Tierwohlinvestitionen, von der Förderung ausgeschlossen. Gleichzeitig soll das Agrarförderprogramm auslaufen. Über diesen Fördertopf waren in der Vergangenheit wirkungsvolle Tierwohlmaßnahmen finanzierbar. Diese kamen dem Tier unmittelbar zugute.


Forschung sichern, Innovation fördern

Während sich viele Berufskollegen in anderen EU-Ländern zurücklehnen können, weil EU-Vorgaben nicht kontrolliert werden und zumindest nationales Recht nicht über EU-Recht hinaus geht, überfordert Deutschland die Landwirte mit immer neuen und strengeren Auflagen. Umso unverständlicher ist vor diesem Hintergrund die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministerium, dass die finanziellen Mittel für das Bundesprgramm Nutztierhaltung bereits im Jahr 2023 stark gekürzt werden. Es sollen zwar laufende Forschungsvorhaben fortgesetzt, aber keine neuen mehr angestoßen werden. Der BRS, der Förderverein Bioökonomieforschung (FBF) und die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) werben daher mit der Kampagne #Forschung sichern, Innovation fördern, um Unterstützung für eine gut aufgestellte Forschung, die Weiterführung von Modell und Demonstrationsvorhaben (MuD) sowie die Weiterbildungsmaßnahmen für Tierhalter, die in der Vergangenheit hervorragend angenommen werden. Das ist effektiver Tierschutz und Unterstützung einer heimischen Nutztierhaltung auf hohem Niveau.

 

Stattdessen hilft das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dabei, nicht nur die Produktion landwirtschaftlicher Produkte, sondern auch die Forschung und das Wissen ins Ausland zu verlagern. Deutschland wird sowohl als Produktions- als auch als Wissensstandort durch die überzogenen Auflagen in diversen Bereich immer unattraktiver. Das haben die Bauernproteste Anfang des Jahres deutlich gezeigt, denen sich auch weitere Berufsgruppen angeschlossen hatten. Mit den Aktivitäten des BMEL drängt sich der Eindruck auf, dass es den Tierschutz dafür nutzen will, die konventionelle Tierhaltung abzuschaffen und die Bestände weiter auszudünnen. Dem Tierschutz erweist es einen Bärendienst!


 

Es ist höchste Zeit, mit nationalen Alleingängen aufzuhören und einseitige Belastungen für deutsche Tierhalter zu vermeiden. Das gilt für den Tiertransport ebenso wie für die Novelle zum Tierschutzgesetz. Insbesondere da Brüssel eine Verordnung zum Wohlbefinden von Nutztieren für 2025 angekündigt hat und das BMEL ohnehin nicht mit der Überführung europäischen Rechts ins nationale Recht hinterherkommt.