15.03.2023rss_feed

Tierarzneimittelgesetz geändert – Meldung über den Einsatz von Antibiotika auch bei Milchkühen

Zum 1.01.2023 ist eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes in Kraft getreten. Die Melde- und Dokumentationspflichten zur Anwendung von Antibiotika bei Nutztieren wurden angepasst.

Waren bisher Masttiere erfasst, sind ab 2023 Daten auch für Milchkühe, Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln zu erheben. Für Kälber und Rinder erhöht sich die Altersgrenze von 8 Monaten auf 12 Monate.

Die Verpflichtung zur Meldung des Antibiotikaeinsatzes liegt beim Tierarzt und nicht mehr beim Tierhalter. Die Tierhalter müssen aber weiterhin ihre Nutzungsart und ihre Tierbestände melden.

Gerade für Milchkuhbestände wichtig ist, dass für Antibiotika, die als humanmedizinisch wichtig angesehen werden (Fluorchinolone , Cephalosporine der 3. und 4. Generation sowie Colistin) ein Wichtungsfaktor von drei bei der Bestimmung der Behandlungstage zu berücksichtigen it. Außerdem wird ein pauschaler Wichtungsfaktor (x5) für langwirksame Präparate (> 24h) mit einmaliger Verabreichung vorgegeben.

Dieser wirkt sich entsprechend bei der Berechnung der Therapiehäufigkeit aus.

Die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 werden nur noch jährlich zum 15.02. herausgegeben.

Mit diesen Anpassungen will der Gesetzgeber ein weiteres Signal setzen, um die Anwendung von Antibiotika auf das medizinisch unvermeidbare Minimum zu reduzieren.

Weitere Informationen zur Verbrauchsmengenerfassung geben verschiedene Landwirtschaftskammer, die HI-Tier sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.