Milchqualität und Lebensmittel­sicherheit gewährleisten / Arzneimittel­rückstände vermeiden

Hemmstofftestung – Sicherheit für den Verbraucher

Bei der Erzeugung tierischer Lebensmittel wird Sicherheit großgeschrieben. Dies gilt auch, wenn Tiere mit Arzneimitteln behandelt werden. Für die Zulassung aller beim Nutztier eingesetzten Tierarzneimittel sind die eingesetzten Wirkstoffe auf ihre Unschädlichkeit für den Menschen zu prüfen und unbedenkliche Höchstwerte für eventuelle Rückstände festzulegen. Bei der Hemmstofftestung wird die Milch auf eventuelle Arzneimittelrückstände überprüft, bevor sie weiterverarbeitet und als Konsummilch oder in Milchprodukten zum Verbraucher gelangt.

Grundlage für die Untersuchungen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan sind die für jeden eingesetzten Wirkstoff offiziell festgelegten, wissenschaftlich begründeten Rückstandshöchstmengen. Wird dieser Wert überschritten, darf die Milch nicht abgegeben und als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht liegt nur bei Überschreitung der offiziell festgelegten Rückstandshöchstmengen je Wirkstoff vor. Die Rohmilchgüteverordnung sieht vor, dass jede übernommene Rohmilch einer Güteprüfung mit Pflicht zur Wareneingangskontrolle auf Hemmstoffe zu unterziehen ist. Auch die Vorgaben zur Hemmstoffanalytik mit Frequenz und Art der Testung sind detailliert vorgegeben. Heutzutage sind sehr empfindliche Testsysteme im Einsatz, die Spuren von Wirkstoffen weit unterhalb ihres offiziell festgelegten Rückstandshöchstwertes erfassen können. Auch andere Hemmstoffe können zu positiven Befunden führen.

Grund genug Fakten und Hintergründe zur Hemmstofftestung von Milch näher zu betrachten.