Baden-Württemberg: Finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit
Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, ist unverändert die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Der am 18. Juli für Baden-Württemberg erhaltene Freiheitsstatus soll ab September langfristig durch drei Impfzonen mit unterschiedlicher finanzieller Unterstützung der freiwilligen Schutzimpfungen weiter abgesichert werden
, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 1. September. Die Unterstützung in der Impfzone 3 beträgt beim Rind unverändert 1,00 Euro je Impfung, in der Impfzone 2 verdoppelt sie sich auf 2,00 Euro je Impfung und in der Impfzone 1 steigt sie auf 3,50 Euro je Impfung.