Blauzungenkrankheit: Verbringungsregeln in Niedersachsen und NRW
Nachdem in einem Schafbestand im Kreis Kleve der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt wurde, konnte BTV-3 auch in Niedersachsen in zwei Schafhaltungen im Landkreis Ammerland und der Grafschaft Bentheim sowie einem Rinderbestand im Landkreis Emsland nachgewiesen werden. Damit hat nach Nordrhein-Westfalen auch Niedersachsen (sowie die Freie Hansestadt Bremen) den Status seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV
verloren. Die aktuellen Verbringungsregeln für die beiden Bundesländern wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) veröffentlicht.
Nach BRS-Kenntnis können die Regelungen erst angewendet werden, wenn Sie auf der Homepage der Kommission zur Blauzungenkrankheit (/bluetongue_en) unter Movements within the EU
veröffentlicht wurden. Der BRS hat wiederholt das BMEL gebeten, den Vorgang voranzubringen.