17.10.2023rss_feed

Bundesregierung verteidigt Änderungen bei Tierexporten

Berlin: (hib/NKI) Durch das Zurückziehen der Veterinärbescheinigungen hat die Bundesregierung die gezielte Exportunterstützung in Bezug auf lange Beförderungen lebender Tiere nach eigenem Bekunden beendet. Das geht aus ihrer Antwort (20/8682) auf eine Kleine Anfrage (20/8227) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Hintergrund ist die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) getroffene Entscheidung, Veterinärbescheinigungen für Exporte von Wiederkäuern zurückzuziehen. Seit Juli gilt, dass diese Bescheinigungen den deutschen Unternehmen bei Exporten nicht mehr zur Verfügung stehen, was eine Beeinträchtigung unter anderem in Ländern wie Ägypten, Algerien, Irak, Iran, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate zur Folge hat. Die Bundesregierung verfolge seit längerem das Ziel, dass wirtschaftsseitig nachgewiesen wird, dass Versorgungsstellen in Transit- und gegebenenfalls Drittländern geeignet sind, die entsprechenden Tierarten adäquat und tierschutzkonform unterzubringen und versorgen zu können, heißt es in der Antwort. Diese Nachweise seien nicht gelungen. Unabhängig davon sei festzustellen, dass die Belastungen der Tiere nicht nur auf ungeeigneten oder nicht vorhandenen Versorgungsstellen beruhten. Daher sei aus Gründen des Tierschutzes von dieser Form der Exportunterstützung Abstand genommen worden. Es sei festzuhalten, dass diese Maßnahme kein Exportverbot darstelle und derzeit keine rechtliche Grundlage für ein generelles Exportverbot existiert, schreibt die Bundesregierung.