Einigung bei Reform der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Institutionen haben sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf eine Reform der EU-Richtlinie über Industrieemissionen geeinigt, heißt es in einer am 28.11.2023 veröffentlichen Pressemeldung des EU-Parlaments. Ziel ist u.a. die Reduzierung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung u.a. durch große agroindustrielle Anlagen. Die Maßnahmen werden damit u.a. auf Schweinehaltungsbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (1.166 Mastschweine, 700 Sauen) ausgedehnt. Ausgenommen sind Betriebe, in denen Schweine extensiv oder biologisch gehalten werden und die einen erheblichen Teil des Jahres im Freien verbringen. Die EU nutzt einen anderen Berechnungsschlüssel (0,3 GVE) als in Deutschland üblich (0,06 bzw. 0,16 GVE pro Mastschwein). Die Maßnahmen für diese Betriebe stehen noch nicht fest. Laut Folgenabschätzung der EU-Kommission trägt der Tierhaltungssektor auch zu Umweltschäden durch Treibhausgasemissionen bei (siehe Grafik). Verbände befürchten einen weiteren Strukturwandel.