12.06.2024rss_feed

Erinnerung: Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung

Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG heißen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG). Sie sind für alle Versicherten bindend. Laut Unfallstatistik der SVLFG ereignen sich über ein Drittel der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Tierhaltung, davon fast alle tödlichen Unfälle im direkten Umgang mit den Tieren. Besonders unfallträchtig sind das Melken, Treiben und Behandeln von Rindern sowie in der Pferdehaltung das Reiten und Führen. Der BRS erinnert daher noch eimal an die seit 11/2020 geltende Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1). Damit werden Tierbetreuer noch besser geschützt.