Niedersachsen: Anbindehaltung für Rinder soll untersagt werden
In naher Zukunft soll die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen der Vergangenheit angehören. Dieses Vorhaben wurde in einer gemeinsamen Pressekonferenz vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) gemeinsam mit Vertretern des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz vorgestellt. Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung wurde ein Erlass erarbeitet, der sich an die kommunalen Veterinärbehörden richtet und die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich untersagt. Gestern hat das ML zudem die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gestartet.
Im Jahr 2011 hatte der Leitungsausschuss des Tierschutzplans unter Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) den Ausstieg aus der Anbindehaltung beschlossen. 2018 wurde zunächst ein Erlass auf den Weg gebracht, der vorschrieb, dass zumindest weiblichen Rindern in Anbindehaltung ganzjährig täglich mindestens zwei Stunden Auslauf oder während der Vegetationsperiode von Mai bis Oktober täglich mehr als zwei Stunden Weidegang gewährt werden müssen. Eine im Jahr 2024 durchgeführte Abfrage bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hat ergeben, dass es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich noch Betriebe gibt, die Rinder ganzjährig ohne zweistündigen Auslauf angebunden halten.