10.11.2025rss_feed

Wolf im Bundesjagdgesetz: Umfassendes Paket zum Schutz von Weidetieren

Der Schutz von Weidetieren vor Wölfen wird verbessert: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich auf ein umfassendes Paket dazu geeinigt. Der Wolf wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Damit haben nun die Länder die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. Wo Weidegebiete nicht zumutbar mit präventiven Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden können, wie in der alpinen Region, kann der Wolf auch zur Vermeidung von Weidetierrissen entnommen werden. Flankierend betont die Bundesregierung die Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde und unterstützt weiterhin die Finanzierung. Erleichterungen bei der Finanzierung und eine Erhöhung der Prämien werden gemeinsam mit den Ländern geprüft. Die Vereinbarung wird im nächsten Schritt weiter innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Vereinbarungen im Einzelnen: