Abschluss der UBA-Arbeitsgruppe: Nationale Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie nimmt Fahrt auf
SuS, Ausgabe 4.2026 - Mitte Juli fand die abschließende Sitzung der erweiterten Arbeitsgruppe des Umweltbundesamtes (UBA) zur Kommentierung der Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock
(UCOL)-Dokumente statt. Seit 2024 hatten Fachvertreter aus Behörden, Wissenschaft und Praxis gemeinsam an den technischen Grundlagen gearbeitet. Laut dem UBA konnte sich Deutschland mit fachlichen Beiträgen erfolgreich einbringen und nationale Interessen gegenüber der Europäischen Kommission vertreten. Die Veröffentlichung der Dokumente wird für September erwartet.
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die bevorstehende nationale Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED). Für die Tierhaltung ist ein gestufter Umsetzungsprozess vorgesehen. Nach Inkrafttreten der UCOL gelten für E-Anlagen vier Jahre, für Anlagen ab 400 GVE fünf Jahre und für alle übrigen Anlagen entsprechend der IED sechs Jahre Übergangsfrist. Flexibler zeigen sich die technischen Möglichkeiten, Emissionsminderungen zu erzielen. Die Mitgliedstaaten können zudem weitere wissenschaftlich belegte Minderungstechniken ergänzen und deren Wirksamkeit national bewerten. Für die Kombination mehrerer Techniken enthält das europäische Regelwerk allerdings noch keine Vorgaben. Diese Bewertungsmaßstäbe müssen nun von den Mitgliedstaaten selbst entwickelt werden.
Laut dem Bundesumweltministerium (BMU) wird derzeit ein Gesamtkonzept erarbeitet, das anschließend mit den beteiligten Akteuren diskutiert werden soll. Das Ziel besteht darin, die europäischen Vorgaben möglichst praxisgerecht umzusetzen. Gleichzeitig wird geprüft, ob sich Genehmigungsverfahren für kleinere Tierhaltungsanlagen vereinfachen lassen. Entsprechend den europäischen Vorgaben könnte in bestimmten Fällen künftig eine Registrierung anstelle eines Genehmigungsverfahrens ausreichen. Hierfür wären jedoch umfassende Anpassungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) sowie weiterer Verwaltungsvorschriften erforderlich.
Beim Thema Tierwohl wurde deutlich, dass der Begriff in den europäischen Regelwerken bislang nicht näher definiert ist. Dadurch haben die Mitgliedstaaten Spielraum, emissionsmindernde Maßnahmen mit Tierwohlaspekten zu verknüpfen. Als Beispiel wurde der Außenklimastall genannt.
Offen bleibt unter anderem der Umgang mit der Sanierung bestehender Anlagen nach der geltenden TA-Luft. Eine Fristverlängerung wird derzeit vorbereitet, ihre Umsetzung hängt jedoch von der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ab. Laut dem Bundesumweltministerium soll ein entsprechender Entwurf voraussichtlich im Herbst im Bundesrat beraten werden.
Zum Abschluss der Sitzung kündigte das BMU an, den Dialog mit den beteiligten Fachkreisen fortzusetzen. Angesichts der umfangreichen Änderungen bei der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie wird die nationale Ausgestaltung die Tierhaltungsbranche noch über einen längeren Zeitraum intensiv beschäftigen.