Veranstaltung zum Inkrafttreten des Data Act – Was jetzt auf die Landwirtschaft zukommt
Ab dem 12. September 2025 gilt der EU-Data Act, auch im Agrarsektor. Er beeinflusst Datenzugang, -weitergabe und -nutzung maßgeblich, so dass Datennutzungsverträge geschlossen oder angepasst werden müssen. Für viele Betriebe und Unternehmen im Agrarsektor bedeutet das: Die Nutzung von Daten muss künftig vertraglich geregelt werden – etwa zwischen Landwirt:innen und Maschinenherstellern. Die Universität Osnabrück lädt im Rahmen des Projekts AgriData-Observatory am 15. September 2025 ab 14.30 Uhr zu einer Hybridveranstaltung zum Inkrafttreten des Data Act ein. Es wird den Fragen nachgegangen, welche Pflichten und Rechte der Data Act mit sich bringt, was die neuen Regelungen für die Maschinen und Daten eines Unternehmens bedeuten und wie man mit rechtssicheren Verträgen vorbereitet sein kann.