Behandlung von Mastitiden und selektives Trockenstellen

Mastitis

Die Euterentzündung (Mastitis) ist eine der häufigsten Erkrankungen der Milchkuh. Sie ist schmerzhaft und bedarf einer Behandlung. Verursacher von infektiösen Mastitiden, der häufigsten Mastitisform, sind vor allem Bakterien. Erkrankte Kühe werden deshalb mit schmerzlindernden Entzündungshemmern und bei entsprechender Prognose auch mit Antibiotika behandelt.

 

Trockenstehzeit

In der Trockenstehperiode, der Phase, in der die Kuh keine Milch gibt, kann sich das Eutergewebe regenerieren. In dieser Zeit lassen sich nachweislich besonders hohe Heilungsraten bei bestehenden Infektionen durch die Anwendung von antibiotischen Langzeitpräparaten (sog. Trockensteller) erzielen. Interne Zitzenversiegler mit antibiotikafreier Formulierung schützen das Euter wirksam vor Neuinfektionen in der Trockenstehzeit.


Gezielte Masitistherapie

Alle Maßnahmen, die den Infektionsdruck mindern, und/oder die Abwehr der Tiere stärken, tragen zur Verbesserung der Eutergesundheit bei. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die im Rahmen der Milchkontrolle durch die Landeskontrollverbände erhobenen Kennzahlen (auf Einzeltier- und Herdenebene). Sie sind ein wichtiges Kontroll- und Steuerelement im Eutergesundheitsmanagement. Ergänzt durch Diagnostik von Seiten des Hoftierarztes (klinische Mastitisfälle, Leitkeimbestimmung, Erregerbestimmung vor dem Trockenstellen, Resistenzlage) ergibt sich ein gutes Bild der Situation auf dem Betrieb, die von Tierarzt und Landwirt regelmäßig gemeinsam besprochen werden sollte. Auf dieser Grundlage können die notwendigen Maßnahmen im Management und bei der Behandlung festgelegt bzw. angepasst werden.

Ein gutes Tiergesundheitsmanagement ist eine wichtige Voraussetzung für die Effektivität der eingesetzten Tierarzneimittel, einschliesslich Antibiotika, sollten diese erforderlich sein.


Selektives Trockenstellen

Die Kriterien zur Anwendung von Trockenstellern und internen Zitzenversieglern sollten nach der Gesundheitssituation der Herde festgelegt werden. Der behandelnde Tierarzt verschreibt die erforderlichen Präparate für die zu behandelnden Tiere in Anwendung des geltenden Rechts. Die Entscheidung, welche Tiere einer Herde antibiotisch trocken gestellt werden oder welche ohne Antibiotikum trocken gestellt werden können, ist an die Erfüllung bestimmter Kriterien auf Herden- und Einzeltierebene gebunden. In besonderen Fällen, z. B. beim Nachweis von ansteckenden Erregern wie S. aureus, Sc. canis oder Sc. agalactiae, kann es notwendig sein, dass auch eutergesunde Tiere einer Herde antibiotisch trockengestellt werden.

Landwirt und Tierarzt stehen verschiedene Entscheidungshilfen (Leitfäden und Konzepte) zur Verfügung, um die Entscheidungskriterien für den Einsatz der antibiotischen Trockensteller im Rahmen des selektiven Trockenstellens für den Einzelbetrieb zu erarbeiten.